DFB-Direktorin Ullrich: Menschenrechte «nicht verhandelbar»

DFB-Direktorin Ullrich: Menschenrechte «nicht verhandelbar»

DFB-Direktorin Heike Ullrich hat sich nach einer Reise nach Katar gegen einen Boykott der Fußball-WM 2022 in dem Emirat ausgesprochen.

«Es können nur Missstände aufgedeckt und Verbesserungen erreicht werden, wenn die Öffentlichkeit hinschaut. Und das tut sie ganz besonders, weil in Katar im kommenden Jahr die Fußball-Weltmeisterschaft stattfindet», sagte die kommissarische Generalsekretärin des Deutschen Fußball-Bundes in einem Interview auf der Verbandshomepage. Sie stellte aber klar, dass Menschen-, Arbeits- und Frauenrechte «nicht verhandelbar» seien.

Katar steht als Ausrichter seit der Vergabe des Turniers Ende 2010 öffentlich in der Kritik – vorrangig wegen der Menschenrechtslage und den Lebensbedingungen für ausländische Arbeiter. Der WM-Gastgeber hatte zuletzt Vorwürfe der Menschenrechtsorganisation Amnesty International erneut bestritten und auf Reformen sowie Fortschritte bei den Arbeitsbedingungen verwiesen.

Ullrich war mit der einer Arbeitsgruppe der UEFA in Doha. Man wolle lernen, «wie die UEFA und ihre Mitgliedsverbände helfen können, positive Entwicklungen vor Ort zum Beispiel in Bezug auf Menschen- und Arbeitsrechte zu stabilisieren und zu fördern».

Der DFB sei bereits seit einiger Zeit in einem intensiven Austausch mit Nichtregierungsorganisationen und unabhängigen Experten zur Lage in Katar, so Ullrich. «Es ist wichtig, einen möglichst differenzierten und auch sachlichen Blick auf dieses Land zu entwickeln.» Das Land sei im Wandel, aber: «Es ist noch längst nicht alles gut in Katar, auch das bestätigen die Stakeholder. Man kann sich aber die Frage stellen: Hätte es einige konkrete Verbesserungen in den vergangenen Jahren auch ohne die WM-Vergabe nach Katar gegeben?»

Die UEFA-Arbeitsgruppe habe Handlungsempfehlungen formuliert. Unter anderem sollen Nationalverbände darauf achten, nur mit Geschäftspartnern Verträge zu schließen, die eine Einhaltung gewisser Mindeststandards an Arbeitsrechten nachweisen.