UEFA ermittelt gegen Juventus wegen Finanz-Verstößen

UEFA ermittelt gegen Juventus wegen Finanz-Verstößen

Die Europäische Fußball-Union UEFA hat ein formelles Ermittlungsverfahren gegen Italiens Rekordmeister Juventus Turin eingeleitet. Grund seien mögliche Verstöße gegen die Bestimmungen zur Clublizenzierung und zum Financial-Fair-Play, teilte die UEFA mit.

Die Untersuchungen finden durch die Erste Kammer des Club Financial Control Body (CFCB) der UEFA.

Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Turin und der italienischen Börsenaufsichtsbehörde gegen den Club. Am Montagabend war der Juventus-Vorstand mit Präsident Andrea Agnelli an der Spitze zurückgetreten und hatte mit dem Schritt auf die finanzielle Schieflage des Vereins und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen möglicher Bilanzfälschung reagiert. Im September hatte Juve für die vorige Saison einen Rekordverlust von 254,4 Millionen Euro vermeldet.

Vorwurf: Bilanzfälschung und Aktienmanipulation

Die Staatsanwaltschaft Turin führt 16 Beschuldigte – darunter Agnelli, dessen Vizepräsidenten Pavel Nedved und Geschäftsführer Maurizio Arrivabene – und wirft ihnen Bilanzfälschung und Aktienmanipulation vor. In der Causa geht es um fingierte Spielerbewertungen. Dem Rekordmeister wird vorgeworfen, einigen seiner Profis bewusst falsche Marktwerte zugeschrieben zu haben – allein 2018, 2019 und 2020 soll die Bilanz so um 115 Millionen Euro geschönt worden sein.

Der italienische Fußball-Verband hatte Juve und anderen Vereinen von diesen Vorwürfen freigesprochen – durch neue Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft wird das Verfahren möglicherweise wieder aufgenommen.

Die UEFA-Untersuchungen würden sich auf diese mutmaßlichen Verstöße konzentrieren. Am 23. August hatte die CFCB nach eigenen Angaben eine Vergleichsvereinbarung mit Juventus getroffen. Diese Vergleichsvereinbarung sei auf Grundlage der zuvor vom Verein vorgelegten Finanzinformationen für die Geschäftsjahre 2018 bis 2022 geschlossen worden.

Sollten sich im Zuge der UEFA-Ermittlungen neue Erkenntnisse ergeben, die der Ersten Kammer zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses nicht vorlagen, könnten rechtliche Schritte und Disziplinarmaßnahmen erfolgen, hieß es in der UEFA-Mitteilung.