Fischer-Anwälte beantragen Verfahrens-Einstellung

Fischer-Anwälte beantragen Verfahrens-Einstellung

Eintracht Frankfurts Präsident Peter Fischer hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des unerlaubten Drogenbesitzes als haltlos zurückgewiesen und über seine Anwälte die Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Frankfurt eingeleiteten Ermittlungsverfahrens beantragt.

Zudem sollen Amtshaftungsansprüche geprüft werden. Dies teilten Fischers Rechtsbeistände Marko Spänle und Stefan Bernhard-Eckel in einer Pressemitteilung mit. Es handele sich um eine «Rufmordkampagne», für Fischer gelte weiter die Unschuldsvermutung.

Die Verteidigung des 66-Jährigen vertritt nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte die Rechtsauffassung, «dass bereits der Erlass und der Vollzug des Durchsuchungsbeschlusses in den privaten Räumlichkeiten unseres Mandanten rechtswidrig waren», heißt es in der Mitteilung.

Ermittlungsverfahren eingeleitet

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte bestätigt, dass gegen Fischer ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Erwerbs und Besitzes von Kokain eingeleitet worden sei. Bei einer Razzia waren minimale Rückstände einer verdächtigen Substanz gefunden worden. Nach Angaben von Fischers Anwälten seien diese aber nicht dem Eintracht-Präsidenten zuzuordnen.

Der Verein hatte sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Fischer nicht zu der Causa geäußert. Eintracht Frankfurts Vorstandssprecher Axel Hellmann hatte am Montag erklärt: «Ich werde dazu nichts sagen. Nicht als Freund, nicht als Mitglied und nicht als Vereinsfunktionär.»

Fischer ist seit August 2000 Präsident des Vereins mit mehr als 100.000 Mitgliedern in 19 Abteilungen. In den mehr als 22 Jahren hat er den hessischen Traditionsverein mit seiner unkonventionellen Art und Nähe zu den Fans zu einem der größten Bundesligaclubs in Deutschland entwickelt. Erst am 26. September 2022 war er für weitere vier Jahre im Amt bestätigt worden.