RB wagt sich vor – Eilverfahren gegen Corona-Beschränkung

RB wagt sich vor – Eilverfahren gegen Corona-Beschränkung

Vizemeister RB Leipzig wehrt sich als erster Bundesligaclub vor Gericht gegen die wegen Corona verordnete gähnende Leere im eigenen Stadion.

Wie der Verein am Wochenende mitteilte, wurde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen ein Antrag auf «Erlass einer einstweiligen Anordnung» im Eilverfahren gestellt. Im Gegensatz zur Situation in anderen Bundesländern, wo zum Teil wieder deutlich mehr Fans in die Stadien dürfen, gilt in Sachsen derzeit noch eine Obergrenze von maximal 1000 Menschen. Andere Clubs könnten bald folgen.

Borussia Dortmund und der 1. FC Köln teilten am Sonntag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, den juristischen Weg weiterhin zu prüfen und zeitnah eine Entscheidung zu fällen. Ähnliche Überlegungen gibt es laut «Bild am Sonntag» beim VfB Stuttgart. Laut eines Sprechers der Schwaben sei die Entscheidung aber «offen». Hertha BSC teilte mit, derzeit keine juristischen Schritte unternehmen zu wollen. In Berlin sind bei Sportveranstaltungen im Freien 3000 Fans zugelassen.

«RB Leipzig hofft, dass auf diesem Wege kurzfristig eine für alle Seiten sachlich faire, gerechtfertigte und nachvollziehbare Entscheidung und zugleich eine Lösung hinsichtlich der aktuell extremen Zuschauerbeschränkung bei den Heimspielen» erwirkt werden könne, heißt es in der knappen Leipziger Stellungnahme. RB spielt am kommenden Samstag (18.30 Uhr/Sky) allerdings zunächst beim FC Bayern – das nächste Heimspiel steht am 11. Februar gegen den 1. FC Köln an.

Mintzlaff: «Unternehmerische Verantwortung»

RB-Chef Oliver Mintzlaff hatte den Schritt in einem «Bild»-Interview angekündigt. «Denn das gehört zu unserer unternehmerischen Verantwortung», hatte der 46-Jährige gesagt. Ähnliche Überlegungen gab und gibt es wohl bei mehreren anderen Vereinen – offensiv hatte auch Borussia Dortmunds Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke die juristische Prüfung der Corona-Verordnung in Nordrhein-Westfalen angekündigt. Dort dürfen derzeit grundsätzlich nur 750 Zuschauerinnen und Zuschauer in die Stadien.

Juristen hatten einer Klage zuletzt durchaus Chancen auf Erfolg eingeräumt. Bleibt es dennoch bei den aktuellen Corona-Beschränkungen, würden am kommenden Spieltag nach der Länderspielpause in einigen Stadien mehrere Tausend Fans jubeln – und in anderen nur ein paar wenige Hundert. Am Samstagabend war live in der ARD zu sehen, wie gut 15.000 Fans das Drittligaspiel des 1. FC Magdeburg gegen den 1. FC Saarbrücken verfolgten – in Sachsen-Anhalt ist das erlaubt.

Bund und Länder hatten in der vergangenen Corona-Konferenz am Montag beschlossen, dass wegen der Omikron-Variante abgewartet wird mit Öffnungsschritten für Großveranstaltungen – bis zum 9. Februar sollen einheitliche Regeln vereinbart werden. In der Folge wurde allerdings in Bayern bereits die Zulassung von bis zu 10.000 Menschen (maximal 25 Prozent der Gesamtkapazität) erlaubt. Die Landesregierung in Baden-Württemberg folgte mit einem Beschluss für die Zulassung von 6000 Menschen bei der Anwendung der 2G-plus-Regel.

Das Dashboard des Robert Koch-Instituts wies am Sonntag für Sachsen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 621,5 auf, Leipzig kommt auf einen Wert von 938,4. Die aktuelle Corona-Verordnung des Bundeslands ist bis zum 6. Februar gültig.

Von Jan Mies, dpa