Gericht lehnt Verfahrenseröffnung gegen HSV-Profi Jatta ab

Gericht lehnt Verfahrenseröffnung gegen HSV-Profi Jatta ab

HSV-Profi Bakery Jatta muss sich nicht vor Gericht verantworten.

«Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, da es nach dem vorliegenden Ermittlungsergebnis keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeschuldigten sieht», teilte das Hanseatische Oberlandesgericht mit. Zuvor hatte Jattas Anwalt Thomas Bliwier der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Bericht des «Hamburger Abendblatts» bestätigt. «Die Staatsanwaltschaft konnte nicht darlegen, dass Herr Jatta getäuscht hat», sagte Bliwier.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte im Dezember vergangenen Jahres Anklage gegen den Spieler von Fußball-Zweitligist Hamburger SV erhoben. Nach Auffassung der Behörde soll es sich bei ihm tatsächlich um den zweieinhalb Jahre älteren Bakary Daffeh handeln. Dem Gambier waren Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie in einem weiteren Fall mittelbare Falschbeurkundung vorgeworfen worden. Die ersten Vorwürfe zu einer möglichen falschen Identität des Angreifers hatte es im August 2019 gegeben.

«Es gibt keinerlei Tatverdacht und keinen Anlass für weitere Ermittlungen», sagte Bliwier: «Das ist ausermittelt.» Die Staatsanwaltschaft kann noch Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung einlegen.